Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.1964

Rechtsprechung
   BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,596
BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63 (https://dejure.org/1964,596)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1964 - 5 AZR 144/63 (https://dejure.org/1964,596)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1964 - 5 AZR 144/63 (https://dejure.org/1964,596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte - Bürgerlichrechtliche Gesichtspunkte - Anspruchsgrundlagen - Gesetzliche Zuständigkeitsverteilung - Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit - Sachurteilsvoraussetzung - Stellung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 292
  • NJW 1964, 1435
  • DB 1964, 740
  • JZ 1965, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Gleichwohl entschied das Bundesarbeitsgericht nach anfänglichen Schwankungen, "daß das zunächst angerufene Gericht für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - erforderlichenfalls nach Beweiserhebung - prüft, ob wirklich ein Rechtsverhältnis bestanden hat, das seine Zuständigkeit begründet" (BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2 b der Gründe; BAGE 6, 160; 15, 292, 295 = AP Nr. 2, 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 9, 313, 317 f. = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92 a HGB; BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB; BAGE 64, 75 = AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979).

    In derartigen Fällen verlangt weder die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung noch der Gedanke der "Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit" (vgl. BAGE 15, 292; 19, 355, 361 = AP Nr. 26, 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) eine Verweisung in einen anderen Rechtsweg.

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Stellten die Gerichte für Arbeitssachen im Rahmen der ihnen obliegenden Zuständigkeitsprüfung allein auf die vom Kläger vorgetragenen, aber nicht bewiesenen Tatsachen ab, missachteten sie die gesetzliche Zuständigkeitsordnung und griffen in unzulässiger Weise in die Entscheidungszuständigkeit der ordentlichen Gerichte ein (vgl. BAG 13. März 1964 -  5 AZR 144/63  - zu 4 der Gründe, BAGE 15, 292 ) .

    (4) Aus diesen Gründen reicht außerhalb der "sic-non-Fälle" die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, ebenso wenig aus wie ein schlüssiger Klagevortrag, um die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen zu begründen (vgl. BAG 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - zu III 2 a bb der Gründe; 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - zu III 3 a bb der Gründe; BGH 21. Oktober 2015 - VII ZB 8/15 - Rn. 25; 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08 - Rn. 19, BGHZ 183, 49; so bereits BAG 30. Juni 1960 - 5 AZR 404/59 - zu 2 b der Gründe, BAGE 9, 313; 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - zu I 1 der Gründe; 13. März 1964 - 5 AZR 144/63 - zu 4 der Gründe, BAGE 15, 292; vgl. aus dem Schrifttum Hager FS Kissel 1994, 327, 339 f.; MHdB ArbR/Jacobs 4. Aufl. § 389 Rn. 22; Kissel NZA 1995, 345, 353; Düwell/Lipke/Zimmermann/Krasshöfer 5. Aufl. ArbGG § 2 Rn. 13; Lansnicker Prozesse in Arbeitssachen 3. Aufl. § 2 Rn. 57; DLW/Luczak 15. Aufl. Kapitel 14 Rn. 217; Natter/Gross/Rieker ArbGG 2. Aufl. § 2 Rn. 76; Schaub Arbeitsgerichtsverfahren 7. Aufl. § 10 Rn. 36; GMP/Schlewing ArbGG 9. Aufl. § 2 Rn. 168; GK-ArbGG/Schütz Stand April 2018 § 2 Rn. 286; Schwab/Weth/Walker ArbGG 5. Aufl. § 2 Rn. 241 f.; Windel ZZP 1998, 3, 24; H/W/K/Ziemann 9. Aufl. § 48 ArbGG Rn. 31; aA BeckOK ArbR/Clemens Stand 1. September 2020 ArbGG § 2 Rn. 10; ErfK/Koch 20. Aufl. ArbGG § 2 Rn. 38; HzA-Mikosch Stand 2015/05 Gruppe 21 Rn. 348 f.) .

  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Das Absehen von notwendigen Hinweisen nach § 139 1, 11, IV ZPO (BGH NJW-RR 1990, 130; BAG NZA-RR 2012, 290; BAG NJW 1964, 1435; BAG NJOZ 2010, 1828) begründet eine Überraschungsentscheidung (BGH NZBau 2011, 161; NJW-RR 2004, 281; NJW-RR 1993, 569; NJW 1987, 781), einen Verfahrensfehler i. S. d. § 538 II 1 Nr. 1 ZPO (BVerfG MMR 2009, 605; NJW 1994, 1274; ; BGH NJW 2012, 304; r + s 1997, 394; NJW 1968, 1233; BAG NJW 1977, 727) und eine Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1964 - VI ZR 175/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1497
BGH, 06.11.1964 - VI ZR 175/63 (https://dejure.org/1964,1497)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1964 - VI ZR 175/63 (https://dejure.org/1964,1497)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1964 - VI ZR 175/63 (https://dejure.org/1964,1497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,1497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 394
  • MDR 1965, 122
  • VersR 1965, 51
  • DB 1964, 1811
  • JZ 1965, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 175/63
    c) Den Klägern sind also erst durch den vom Beklagten geschlossenen Vergleich ihre Unterhaltsansprüche gegen den Ehemann und Vater genommen worden, soweit sie über die Vergleichsgrenze hinausgingen" Damit war der vom Berufungsgericht festgestellte Schaden entstanden, für den der Beklagte verantwortlich ist" Soweit Holla F m die Kläger nach dem Vergleich unterstützt hat, ist es rechtlich aus geschlossen, daß ihr freiwilliges Opfer auf den Schaden angorechnet wird und so dem Beklagten als Entlastung zugute kommt (vgl, Erman aaO Anm« 9 zu § 249; BGHZ 21, 112, 117).
  • RG, 15.11.1909 - IV 647/08

    Unterhaltspflicht geschiedener Ehegatten

    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 175/63
    der Kläger eine Forderung der Hella auf Ersatz ihrer Aufwendungen aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag entstanden" Dem Sinn ihrer Leistungen entsprach es allein daß die Unterhaltsverpflichtung des Beklagten von ihnen nicht Berührt wurde (vgl" auch RGZ 72, 199; Köhler NJW 1957? 940), Im übrigen .
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - VI ZR 175/63
    Nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1959 (BVerfGE 10, 59) klargestellt habe, daßdas Kind grundsätzlich von beiden Eltern gemeinsam vertreten werde, müsse das Vormundschaftsgericht zunächst dem einen Elternteil die Alleinvertretung des Kindes gemäß den §§ 1671? 1672 BGB übertragen.
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 245/90

    Unwirksame Natural-Unterhaltsbestimmung für minderjährige Kinder getrennt

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des BGH vom 6. November 1964 - VI ZR 175/63 - LM § 1629 BGB Nr. 2. Soweit in ihr auf den Zweck der Vorschrift abgestellt wurde, geschah dies nur, um die Vertretungsbefugnis des einen Elternteils ohne Inanspruchnahme des Vormundschaftsgerichts zu begründen.
  • OLG Koblenz, 02.01.1980 - 13 WF 871/79

    Beschwerdeverfahren; Sachverständigenentschädigung für ein vom Amtsgericht

    Dieses Umgangsrecht ist der ihm verbliebene Teil seines natürlichen Elternrechts; das ergibt sich auch aus dem Zweck, dem es dient, und den der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. November 1964 (NJW 1965, 394) näher beschrieben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht